Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Werdorf Grundschule“, Stadtteil Werdorf, zu ändern.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Werdorf. Er liegt südlich der Bundesstraße 277 und nördlich der Sporthalle zwischen der Verlängerung der Falltorstraße und der Verlängerung der Lutherstraße. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Werdorf, Flur 31, betroffene Flurstücke sind: 66/1, 67/1, 68, 69, 70, 71,72, 73 und 74.
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 15.08.2024 bis 23.08.2024 in der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-03, nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hinge-wiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.