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Asslar - Die Woche
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beisitzer*/in für das Ortsgericht Aßlar I gesucht

Wir suchen für den Ortsgerichtsbezirk Aßlar I (Aßlar Kernstadt) einen neuen Beisitzer*/in.

Interessierte Bürger*/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Wetzlar. Beisitzer des Ortsgerichts unterstützen das Amtsgericht nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung von Nachlässen
  • Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr in Aßlar hat, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt/in oder Notar/in zugelassen ist. Außerdem sollen Richter/innen und Beamte/innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 04.09.2025 beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar schriftlich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes zu bewerben. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Lungo unter Tel.-Nr. 06441-803-316 oder per E-Mail: gilda.lungo@asslar.de zur Verfügung.