Gemäß § 37 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) dürfen Messgeräte nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist nicht mehr verwendet werden.
Daher werden dieses Jahr alle Wasserzähler mit Eichjahr 2014 gewechselt. Wir bitten Sie gemäß § 36 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Aßlar, den Mitarbeitern der Stadtwerke Aßlar, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, den Zutritt zur Messeinrichtung zu gewähren.