An den Grundstücken in der
| Gemeinde: Aßlar, Gemarkung Werdorf, | Lagebezeichnung: Hohlgarten |
Flur 9, Flurstücke: 107/8, 38/3, 104/1, 57/3, 58/1, 60/1, 62, 63/1, 64/3, 73, 74, 75/2, 75/3;
Flur 10, Flurstücke: 181/3, 74/1, 75/4, 75/2, 76/2, 76/4, 76/9, 76/8, 77/4, 183/1
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.
Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in einer im Rathaus ausgelegten Skizze dokumentiert.
Die betroffenen Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerinnen erhalten hiermit die Gelegenheit sich in der Zeit vom 31.08.2023 bis 27.09.2023, nach Vereinbarung, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-04, zum Ergebnis des/der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.
Die Anhörung wird zusätzlich im Internet eingestellt und kann auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Aßlar, den 30.08.2023