Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. September 2026 aufgrund der durchgeführten Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (Abteilung Revision) des Lahn-Dill-Kreises die vorliegenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 festgestellt und erteilt dem Magistrat gemäß §114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit geltenden Fassung Entlastung.
Es wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Aßlar auf der Internetseite der Stadt Aßlar (www.asslar.de) zur Einsichtnahme bereitstehen (Amtliche Bekanntmachungen).
Aßlar, 16.09.2026