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Asslar - Die Woche
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Aßlar vom 01.03.2021

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar in der Sitzung am 15. September 2025 folgende

Satzung zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 10 (Messeinrichtungen):

Abs. 4 entfällt.

Artikel 2

§ 28 (Benutzungsgebühren) erhält folgende Fassung:

Abs. 3:

Die Gebühr beträgt pro m³ 2,82 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer von derzeit 7 % (Gebühr brutto 3,02 €).

Abs. 4:

Für die an die Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücke wird eine Grundgebühr je Grundstück nach der Nenngröße der Messeinrichtung erhoben.

Die Grundgebühr beträgt je angefangenem Kalendermonat bei Messeinrichtungen mit einem Dauerdurchfluss (Q3) von

Q3 2,5

3,60 €

Q3 6,3

9,10 €

Q3 10,0

14,40 €

Q3 25

35,90 €

Q3 36

51,60 €

Q3 100

143,30 €

Zu den genannten Gebührensätzen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 % zu entrichten.

Artikel 3

Diese Satzung zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Aßlar tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtwirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Aßlar, den 29. September 2025

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz
Bürgermeister