Es wird bekannt gemacht, dass in der
Gemeinde Aßlar,
Gemarkung Werdorf
Lagebezeichnung Hohlgarten
Flurstücke 107/8, 38/3, 104/1, 57/3, 58/1, 60/1, 62, 63/1, 64/3, 73, 74, 75/2, 75/3
Flurstücke 181/3, 74/1, 75/4, 75/2, 76/2, 76/4, 76/9, 76/8, 77/4, 183/1
eine Grenzfeststellung und Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. Sep. 2007 (GVBI. S. 548), geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82) vorgenommen wurde. Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen vom 19.10.2023 bis 16.11.2023, nach Vereinbarung, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr), bei der Stadtverwaltung Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst und Umwelt, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-04, eingesehen werden.
Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Arhelger, Richard-Wagner-Ring 18b, 35630 Ehringshausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Die Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet eingestellt und kann auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Aßlar, den 18.10.2023