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Asslar - Die Woche
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 1.47 „Ehemalige Gärtnerei“, Kernstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1.47 „Ehemalige Gärtnerei“, Kernstadt, aufzustellen.

Die Fläche in der Gemarkung Aßlar der Flur 12 wird in zwei Geltungsbereiche unterteilt; in den nördlichen Geltungsbereich, der als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, und die Flurstücke 14/6 und die nördlichen Teilbereiche der Flurstücke 18/4 und 20/6 beinhaltet, sowie einen südlichen anschließenden Geltungsbereich mit den südlichen Teil-Flurstücken 18/4 und 20/6, der sich als Bebauungsplan ohne Vorhabenbezug darstellt.

Die beiden Geltungsbereiche des Bebauungsplanes liegen nördlich an der B 277 (Hermannsteiner Straße) in der Kernstadt von Aßlar. Ein Anschluss an den Bereich besteht im Osten über die Friedrich-Silcher-Straße und im Norden über die Wetzlarer Straße. Westlich schließt sich die östliche Wohnbebauung der Friedenstraße an die Plangebiete.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat eine Flächengröße von 6.110 m², der Bebauungsplan ohne Vorhabenbezug 750 m².

maßstabslos, nördlicher und südlicher Geltungsbereich

Gegenstand der Aufstellung ist, den nördlichen vorhabenbezogenen Geltungsbereich mit einer Fläche für Wohnen für 8 Wohngebäude und den südlichen Geltungsbereich planungsrechtlich mit einem Mischgebiet abzusichern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 31.10.2022 bis 08.11.2022 bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Zimmer OG03 nach vorheriger Terminabstimmung unter 06441 803-412 (Frau Klotschkov) oder 06441 803-400 (Herr Krämer) während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anschließend liegt der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 16.11.2022 bis 19.12.2022 bei der o. g. Dienststelle öffentlich aus und kann während der o. g. Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplan erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Aßlar, den 26.10.2022

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister