Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26. September 2022 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017 und 2018 gem. § 114 HGO
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. September 2022 aufgrund der durchgeführten Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (Abteilung Revision) des Lahn-Dill-Kreises die vorliegenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellt und erteilt dem Magistrat gemäß §114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit geltenden Fassung Entlastung.
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Jahresabschlüsse 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 der Stadt Aßlar in der Zeit vom 27. Oktober bis 28. Oktober 2022 und vom 31. Oktober bis 4. November 2022 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden nach den Bestimmungen gem. §114 HGO der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter folgender Telefonnummer 06441/803-131. Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
35614 Aßlar, 26. Oktober 2022