An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Aßlar, Lagebezeichnung: Christengall
Flur 11 Flurstücke: 268/13, 635/1, 630/1, 130/7, 129/1, 40/4, 40/10, 40/11, 40/12, 264/17, 68/6, 67/4, 266/24, 41/1, 41/2, 42/3, 46/3, 47/2, 48/4, 49/8, 198/3, 199/3, 200/5, 201/4, 201/5, 202/4, 270/38, 270/85
wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.
Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 4 Skizzen dokumentiert, die zur Einsicht bei der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Verwaltungsgebäude 2, Zimmer EG 05 während der Öffnungszeiten ausliegen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 13.11.2024 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.
Aßlar, den 30.10.2024