Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Str. 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: (0611) 535-3100,
Fax-Nr.: (0611) 327 605 710
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
— Gz.: 2-MR-05-20-89-01-B-0002#015
Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach
Verfahrensnummer: VF 2089
mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach
In dem Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach am:
Donnerstag, den 18. Dezember 2025 um 18:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Bicken,
Leipziger Straße 1, 35756 Mittenaar
ein.
| 1. | Informationen zum Flurbereinigungsverfahren |
| 2. | Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde-, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg erhältlich oder können ebenfalls über den unten aufgeführten Link abgerufen werden.
Hinweis Eine Bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Marburg zur Verfügung: Herr Stephan Dietrich-Eckhardt unter der Tel. Nr. 0611/535-3217 oder
E-Mail stephan.dietrich-eckhardt@hvbg.hessen.de und Frau Louisa Gläser unter der Tel. Nr. 0611/535-3218 oder E-Mail louisa.glaeser@hvbg.hessen.de.
Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Mittenaar, Bischoffen und Hohenahr sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Bad Endbach, Gladenbach, Lohra, Wetzlar, Biebertal, Siegbach, Sinn, Ehringshausen, Herborn und Aßlar öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Teilnehmerversammlung sowie der Vollmachtsvordruck über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2089 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, 04. November 2025
(LS)