Die Betriebskommission sowie der Magistrat haben in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2024 gem. der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), und des § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GVBl. 2024 Nr. 52), den Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt.
Der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung zur I. Lesung am 18. November 2024 ordnungsgemäß eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2024 die Wirtschaftsplansatzung mit Anlagen beraten.
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Zeit vom 21. - 22. November 2024 und vom 25. - 29. November 2024 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Rufnummer 06441/803-501.
Die II. Lesung und Verabschiedung der Wirtschaftsplansatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung ist für Montag, 16. Dezember 2024, 18.00 Uhr, in der Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, vorgesehen.
Die Tagesordnung zu dieser Sitzung wird rechtzeitig auf unserer Website www.asslar.de und in „Aßlar - Die Woche“ bekanntgegeben.
Aßlar, 20. November 2024