Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen der beiden Geltungsbereiche sind aus nachfolgender Abbildung und dem Übersichtslageplan ersichtlich.
Die Flächen der beiden Geltungsbereiche liegen im Flur 29 nordöstlich der Stadt Aßlar, nahe und nordöstlich des Umspannwerkes, in nördlicher Verlängerung der Loherstraße. Die Autobahn A 480 liegt fast direkt angrenzend in östlicher Richtung. Die beiden Geltungsbereiche liegen etwa 180 m voneinander entfernt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes bei zeitgleicher Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung von aufgeständerten Photovoltaikanlagen auf zwei nahe gelegenen Flächen geschaffen werden.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 23.12.2022 in der Stadtverwaltung Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Zimmer OG03, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, während der Dienststunden mit Publikumsverkehr (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr).
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen. Vereinbaren Sie bitte vor der beabsichtigten Einsichtnahme telefonisch einen Termin (Tel.: 06441 803-412 (Frau Klotschkov) oder Tel.: 06441 803-400 (Herr Krämer).
Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Aßlar, den 07.12.2022