Ausgabe 49/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ausschreibung Kommunalarbeiter Landschaftsgärtner
Stellenausschreibung
Am Betriebshof der Stadt Aßlar (Lahn-Dill-Kreis)
ist ab sofort eine unbefristete Vollzeitstelle als
Kommunalarbeiter/Landschaftsgärtner (m/w/d)
zu besetzen.
Ihr Anforderungsprofil:
- Berufsabschluss in der Fachrichtung
- Berufserfahrung als Landschaftsgärtner
- Gehölz- und Pflanzenkenntnisse
- Selbständiges, verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Bedienung notwendiger Arbeitsmaschinen
- Mind. Führerscheinklasse B, C1E wünschenswert
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Unterhaltung, Pflege und Neuanlage von städtischen Grünanlagen, Spielplätzen, Sport- und Bolzplätzen und Friedhöfen
- Durchführung von Winterdienst auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten
- Erledigung städtischer Aufgaben bei Beisetzungen
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle
- Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Leistungsentgelt nach dem TVÖD
- Sicherer Arbeitsplatz
- Betriebliche Altersversorgung
- Maßnahmen der Gesundheitsprävention
- Eine moderne Maschinen- und Geräteausstattung
- Fachbezogene Aus- und Fortbildung
- Möglichkeit zum Fahrradleasing
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre Bewerbung ausschließlich auf unserem Bewerberportal unter folgendem Link:
https://www.asslar.de/rathaus/stellenausschreibungen/
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Leiter des Betriebshofs Markus Löll, Telefon 06441-803460, gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zum Schutz und vertrauensvollem Umgang mit Ihren Daten:
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des Artikels 88 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.