Am Betriebshof der Stadt Aßlar ist ab sofort eine unbefristete Vollzeitstelle als
Fachrichtung Landschaftsgärtner
oder Garten- Landschaftsbau
zu besetzen.
Berufsabschluss in der Fachrichtung
Berufserfahrung im Fachgebiet
Selbstständiges, verantwortungsbewusstes Arbeiten
Zuverlässigkeit und Flexibilität
Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
Bedienung notweniger Arbeitsmaschinen
Mind. Führerscheinklasse B, C1E wünschenswert
Unterhaltung, Pflege und Neuanlage von städtischen Grünanlagen, Spielplätzen, Sport- und Bolzplätzen und Friedhöfen
Durchführung von Winterdienst auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten
Erledigung städtischer Aufgaben bei Beisetzungen
Eine unbefristete Vollzeitstelle
Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Leistungsentgelt nach dem TVÖD
Betriebliche Altersversorgung
Maßnahmen der Gesundheitsprävention
Möglichkeit des Fahrradleasings
Eine moderne Maschinen- und Geräteausstattung
Fachbezogene Aus- und Fortbildung
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Leiter des Betriebshofs Markus Löll, Telefon 06441 803-460, gerne zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte elektronisch an personalamt@asslar.de oder in Papierform an den Magistrat der Stadt Aßlar, Personalamt, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein, da es uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, Ihre Bewerbungsunterlagen zurückzusenden.
Wichtiger Hinweis zum Schutz und vertrauensvollem Umgang mit Ihren Daten:
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des Artikels 88 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.