| I. | Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes "Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme" für das Wirtschaftsjahr 2021 |
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12. Dezember 2022 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetztes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:
Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: 5.522.001,20 Euro
Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt auf: 1.449.562,08 Euro
Auf den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 1.449.562,08 Euro wurden von der Stadt Aßlar bereits Zahlungen zur Abdeckung des Verlustes in Höhe von 980.000,00 Euro geleistet. Dieser Betrag ist in der Schlussbilanz der „Allgemeinen Rücklage“ zugeführt worden. Da die Rücklagen zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.295.046,26 Euro nicht ausreichen um den Jahresverlust auszugleichen, ist der Differenzbetrag in Höhe von 154.515,82 Euro noch von der Stadt zu zahlen. Der enthaltene Betrag von 1.009,60 Euro ist dem Stammkapital zuzuführen.
| II. | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers |
An das Freizeitbad „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar
Wir haben den Jahresabschluss des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ der Stadt Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Freizeitbades „Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigengetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Dreieich, 9. September 2022
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Kaiser — gez. Kempf
Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser — MSc. Marcel Kempf
Wirtschaftsprüfer — Wirtschaftsprüfer
| III. | Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Laguna Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2021 liegen in der Zeit vom 15. - 16. Dezember 2022 und 19. - 23. Dezember 2022 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, Zimmer 309, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter folgender Telefonnummer: 06441/803-120. Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen. |
Aßlar, 14. Dezember 2022