Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 gem. § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aßlar mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung zur I. Lesung am 12. Dezember 2022 ordnungsgemäß eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2023 die Haushaltssatzung mit Anlagen beraten.
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushalts-satzung der Stadt Aßlar mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 15. - 16. Dezember 2022 und vom 19. - 23. Dezember 2022 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, Zimmer 309 nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 06441 803-120.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
Die II. Lesung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung ist für Montag, 13. Februar 2023, 18:00 Uhr, in der Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1 vorgesehen.
Die Tagesordnung zu dieser Sitzung wird rechtzeitig auf der Internetseite www.asslar.de bekanntgegeben.
Aßlar, 14. Dezember 2022