Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2022 sowie der Magistrat am 5. Dezember 2022 gem. der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S 915), und des § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), letzte berücksichtigte Änderung durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVB. S. 121), den Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt.
Der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung zur I. Lesung am 12. Dezember 2022 ordnungsgemäß eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2023 die Wirtschaftsplansatzung mit Anlagen beraten.
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Zeit vom 15. - 16. Dezember 2022 und vom 19. - 23. Dezember 2022 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Rufnummer 06441 803-501.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
Die II. Lesung und Verabschiedung der Wirtschaftsplansatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung ist für Montag, 13. Februar 2023, 18:00 Uhr, in der Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, vorgesehen.
Die Tagesordnung zu dieser Sitzung wird rechtzeitig auf der Website www.asslar.de bekanntgegeben.
Aßlar, 14. Dezember 2022