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Asslar - Die Woche
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024

Die Betriebskommission sowie der Magistrat haben in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2023 gem. der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), und des § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121), den Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt.

Der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung zur I. Lesung am 11. Dezember 2023 ordnungsgemäß eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Januar 2024 die Wirtschaftsplansatzung mit Anlagen beraten.

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Zeit vom 14. - 15. Dezember 2023 und vom 18. - 22. Dezember 2023 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Rufnummer 06441/803-501.

Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.

Die II. Lesung und Verabschiedung der Wirtschaftsplansatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung ist für Montag, 29. Januar 2024, 18.00 Uhr, in der Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, vorgesehen.

Die Tagesordnung zu dieser Sitzung wird rechtzeitig in „Aßlar - Die Woche“ bekanntgegeben.

Aßlar, 13. Dezember 2023

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister