Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2023 gem. § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aßlar mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung zur I. Lesung am 11. Dezember 2023 ordnungsgemäß eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Januar 2024 die Haushaltssatzung mit Anlagen beraten.
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aßlar mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 14. - 15. Dezember 2023 und vom 18. - 22. Dezember 2023 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, Zimmer 206 nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt wird. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 06441/803-120.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
Die II. Lesung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung ist für Montag, 29. Januar 2024, 18.00 Uhr, in der Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1 vorgesehen.
Die Tagesordnung zu dieser Sitzung wird rechtzeitig in „Aßlar - Die Woche“ bekanntgegeben.
Aßlar, 13. Dezember 2023