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Asslar - Die Woche
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligungsbericht der Stadt Aßlar für das Jahr 2022

Gemäß § 123a Abs.1 HGO hat die Stadt Aßlar jährlich einen Beteiligungsbericht über Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts abzugeben.

Die Stadt Aßlar verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht gemäß § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Aßlar, 16. Dezember 2022

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz
Bürgermeister