Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligungsbericht der Stadt Aßlar für das Jahr 2022
Gemäß § 123a Abs.1 HGO hat die Stadt Aßlar jährlich einen Beteiligungsbericht über Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts abzugeben.
Die Stadt Aßlar verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht gemäß § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Aßlar, 16. Dezember 2022
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz
Bürgermeister