Das Ordnungsamt der Stadt Aßlar möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Böllern und Raketen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen grundsätzlich verboten ist. Gerade historischen Fachwerkbauten reagieren höchst empfindlich auf Funkenflug und glühende Feuerwerksreste, und in Einrichtungen wie der Altenwohnanlage am Backhausplatz in der Kernstadt oder dem Seniorenzentrum Schönbachtal in Werdorf leben Menschen, die auf Ruhe und besonderen Schutz angewiesen sind.
Die Sprengstoffverordnung schreibt klar vor, dass an diesen Orten keine pyrotechnischen Gegenstände wie Raketen, Batterien oder Böller gezündet werden dürfen. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 10 000 Euro rechnen. Die Polizei ist in der Silvesternacht deshalb besonders sensibilisiert und wird gegebenenfalls einschreiten.
Wir bitten alle Aßlarerinnen und Aßlarer um gegenseitige Rücksichtnahme und einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Nur so kann jede Feier sicher und unbeschwert bleiben - für Groß und Klein sowie für all unsere historischen und sensiblen Einrichtungen.