Gemäß § 123a Abs.1 HGO hat die Stadt Aßlar jährlich einen Beteiligungsbericht über Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts abzugeben.
Die Stadt Aßlar verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht gemäß § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Aßlar, 5. Februar 2024