In der Stadt Aßlar, Landkreis Lahn-Dill, Reg.-Bez. Gießen sind in der Gemarkung Oberlemp die Wegeparzellen Flur 3, Flurstücke 21/10 (Teilstück) sowie 21/2 für den Verkehr entbehrlich geworden.
Es wird beabsichtigt, die Wegeparzellen mit Wirkung vom 23.04.2025 einzuziehen.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, VG 2, EG Zimmer 5 bei Frau Rother schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Aßlar, den 22.01.2025