Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt ab dem 06.03.2026 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt Aßlar.
Die Friedhofsverwaltung ist gem. § 36 (2) der z.Zt. gültigen Friedhofsordnung hierzu verpflichtet.
Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten um Ihr Verständnis.
Die Überprüfung dient zur Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zur Verfügung.
Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
E-Mail: standesamt@asslar.de
Tel.: (06441) 803-330, -333 oder -324