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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung

Amtliche Bekanntmachung

betr. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022, des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2022 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2022

A
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund § 94 ff. der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 12. Dezember 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

€ festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

31.569.860

31.569.860

die Aufwendungen

1.170.000

0

31.289.650

32.459.650

der Saldo

1.170.000

0

280.210

-889.790

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

0

0

die Aufwendungen

0

0

0

0

der Saldo

0

0

0

0

b) im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

1.170.000

0

240.920

-929.080

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

1.667.300

0

2.081.600

3.748.900

die Auszahlungen

2.472.500

0

5.305.400

7.777.900

der Saldo

-805.200

0

-3.223.800

-4.029.000

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

0

0

3.223.800

3.223.800

die Auszahlungen

0

0

1.344.490

1.344.490

der Saldo

0

0

1.879.310

1.879.310

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 889.790 € aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 3.078.770 € aus.

§ 2 Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.

Bad Soden-Salmünster, 13.12.2022

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister
B

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022; des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2022 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2022

Die vorstehenden Nachtragssatzungen für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2022 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 HGO, § 105 Abs. 2 HGO, § 97a Nr. 1, 4 und 5 HGO und § 115 Abs. 3 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sowie zu den Ziffern 2. bis 4. der Nachtragswirtschaftspläne sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß § 103 Abs. 2, § 105 Abs. 2, § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)

  1. die Genehmigung im Haushaltsjahr 2022 zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung (§ 97a Nr. 1 i. V. m. § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO)
  2. die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 3.223.800,-- € (in Worten: Drei Millionen Zweihundertdreiundzwanzigtausendachthundert Euro).
  3. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 4 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 5.000.000,-- € (in Worten: Fünf Millionen Euro).
  4. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 1.031.139,-- € (in Worten: Eine Million Einunddreißigtausendeinhundertneununddreißig Euro). Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 HGO erteilt.
  5. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.500.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro).
  6. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 4.001.000,-- € (in Worten: Vier Millionen Eintausend Euro).
  7. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der im 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zum Höchstbetrag von 3.000.000,-- € (in Worten: Drei Millionen Euro).

Gelnhausen, den 21.02.2023

Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
(K. Schmidt)
Amtsrat“

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2022, der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster liegen zur Einsichtnahme vom

16. bis 28. März 2023

im Rathaus, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.

Bad Soden-Salmünster, 28.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister