Für alle Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2017 bis einschl. 01. Juli 2018 geboren sind, besteht im Schuljahr 2024/25 Schulpflicht.
Die Familien, die es betrifft, erhalten in den nächsten Tagen eine persönliche Einladung - über die Kindergärten - mit Datum und Uhrzeit.
Für die Kinder, die zwischen dem 02. Juli und 31. Dezember 2018 geboren sind, kann eine vorzeitige Einschulung bis zum 31.03.2023 schriftlich beantragt werden. Auch Rückstellungen sind bis zu diesem Datum zu beantragen.
Eltern werden gebeten, die Unterlagen vollständig auszufüllen und mit in die Schule zu bringen.
Vorzulegen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ebenso ein Nachweis über den Masernschutz. Bei Alleinerziehenden muss ein Sorgerechtsnachweis beigefügt werden.
Bitte kommen Sie pünktlich, mit Ihrem Kind, in die Schule
Für Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat gerne unter der Nr. 06056/2098-0 zur Verfügung.