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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nachtrag 2023 Stadt, Kur

Amtliche Bekanntmachung

betr. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2023

A 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund § 94 ff. der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 11. Dezember 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.726.900 € aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 325.040 € aus.

§ 2 Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 31. Januar 2022 beschlossene Stellenplan.

Bad Soden-Salmünster, 12. Dezember 2023

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister
B Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2023

Die vorstehenden Nachtragssatzungen für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 HGO, § 97a Nr. 1, 4 und 5 HGO und § 115 Abs. 3 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sowie zu den Ziffern 2. bis 4. des Nachtragswirtschaftsplanes sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß § 103 Abs. 2, § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I. S. 90, 93), der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)

1. die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 1.601.500,-- € (in Worten: Eine Million Sechshunderteintausendfünfhundert Euro).

2. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 4 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 5.000.000,-- € (in Worten: Fünf Millionen Euro).

3. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 343.263,-- € (in Worten: Dreihundertdreiundvierzigtausendzweihundertdreiundsechzig Euro).

4. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.500.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro).

Gelnhausen, den 13.02.2024

Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
(Dill)
Oberamtsrat“

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2023 sowie der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster liegen zur Einsichtnahme vom

18. bis 28. März 2024

im Rathaus, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.

Bad Soden-Salmünster, 06.03.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister