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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 12/2023
Rathausnachrichten
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Straßenreinigung ist Bürgerpflicht

Das Ordnungsamt der Stadt Bad Soden-Salmünster macht erneut auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer aufmerksam, regelmäßig die Straße zu reinigen.

Laut städtischer Straßenreinigungssatzung müssen Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Die Straßenreinigungspflicht umfasst dabei auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub usw..

Es ist wichtig, die Abflussrinne sauber zu halten, um das Abfließen von Regenwasser in den Kanal sicherzustellen. Außerdem sollen auf dem Gehweg oder in der Abflussrinne wildwachsende Pflanzen, wie etwa Löwenzahn, entfernt werden, da andernfalls der Belag Schaden nehmen kann.

Für Bürgermeister Dominik Brasch ist die Straße zu reinigen selbstverständliche Bürgerpflicht: „Jeder möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben und sich sicher auf den öffentlichen Wegen bewegen können. In Bad Soden-Salmünster obliegt die Verantwortung für saubere Straßen und Wege den Bürgerinnen und Bürgern. Dies ist Ausdruck gelebten Bürgersinns und spart Kosten, da die Reinigung nicht von einem Dienstleister erbracht werden muss. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger erfüllt die Reinigungspflicht ganz selbstverständlich und gewissenhaft. Dies sollte Ansporn sein für andere, es gleichzutun“, sagt der Bürgermeister.

Die zunehmenden Beschwerden aus der Bürgerschaft decken sich dabei mit den Feststellungen des Magistrats sowie der Verwaltung.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren daher jetzt verstärkt, ob die Reinigungspflicht erfüllt wird. Das Nichtbefolgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In schweren Fällen kann das Ordnungsamt verschmutzte Straßen zudem auf Kosten der säumigen Reinigungspflichtigen säubern lassen.

„Häufig liegt es an Unkenntnis über die vorliegende Straßenreinigungssatzung, weshalb wir über diesen Weg alle Verpflichteten informieren wollen.

Nur selten kommt es vor, dass trotz Ermahnung durch das Ordnungsamt der Reinigungspflicht nicht nachgekommen wird, was ich aber nicht empfehlen kann. Günstiger ist in diesem Fall die Beauftragung eines Dienstleisters. Denn bei wiederholten Feststellungen werden empfindliche Bußgelder fällig“ ergänzt Ordnungsamtsleiter Christian Buhl.

Link zur Straßenreinigungssatzung: https://t1p.de/wc0lr