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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Jahresrechnung 2019

Beschlussfassung des geprüften Jahresabschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2019

In der Sitzung am 03.02.2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 und erteilte dem Magistrat aufgrund des Schlussberichtes des Amtes für Prüfung Revision des Main-Kinzig-Kreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Entlastung.

Das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises, Barbarossastraße 22, 63571 Gelnhausen, erteilte folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2019 geprüft. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss mit Anlagen und den Rechenschaftsbericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Nach der vom Bürgermeister abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldenposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, als sie aus dem Anhang ersichtlich sind. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Im Verlauf der Prüfung wurden keine Sachverhalte bekannt, die zu der Annahme veranlassen, dass der Prüfungsgegenstand nicht in allen wesentlichen Belangen den rechtlichen Vorgaben entspricht. Mit den nach unserer Beurteilung bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entsprechen der Jahresabschluss und der Anhang den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Bad Soden-Salmünster. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Bad Soden-Salmünster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die weitere Verfahrensweise ergibt sich aus den §§ 113 und 114 HGO. Nach Vorlage des Schlussberichtes und der Stellungnahme des Magistrats kann die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Verwaltungsorgans entscheiden. Gelnhausen, 14.11.2024.“

Der Jahresabschluss 2019 mit Anhang sowie der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Bad Soden-Salmünster liegen zur Einsichtnahme vom

24.03.2025 bis 02.04.2025

gemäß § 114 HGO im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Soden-Salmünster, 06.03.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister