Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.12.2025 den Bebauungsplan „Solarpark Katholisch-Willenroth“ in der Fassung vom 17.11.2025 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Zusatzbewertung Landschaftsbild sowie einer Kurzstellungnahme zu möglichen Blendwirkungen nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Solarpark Katholisch-Willenroth“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die von der Stadtverordnetenversammlung in gleicher Sitzung am 15.12.2025 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Zusatzbewertung Landschaftsbild in der Fassung vom 17.11.2025 mit Erlass vom 27.02.2026, Az: 0029-III 31.1-61.d.02.09-00091#2026-00001 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der bebauten Ortslage von Katholisch-Willenroth, Flur 2, Flurstück 38/1 im Norden des Stadtgebietes von Bad Soden-Salmünster.
Die Fläche grenzt im Westen an die Gemeinde Brachttal sowie nordwestlich an die Gemeinde Birstein an. Der Abstand der Planfläche zur nordöstlich gelegenen Wohnbebauung des Ortsteils Katholisch-Willenroth beträgt ca. 350 m, der Abstand zum Siedlungsrand des südwestlich
gelegenen Ortsteils Udenhain der Gemeinde Brachttal beträgt ca. 900 m.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 56.098 m² (5,6 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans können einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Zusatzbewertung Landschaftsbild und der Kurzstellungnahme zu möglichen Blendwirkungen sowie der zusammenfassenden Erklärungen im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und Auskunft über deren Inhalte verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB und § 6a Abs. 2 werden der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster https://badsoden-salmuenster.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Bad Soden-Salmünster, 10.03.2026
Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)
Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)