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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Frau Gudrun André, Rudolf-Berta-Str. 83, 63628 Bad Soden-Salmünster ist mit Ablauf des 02.03.2025 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Gert Lange, Am Krebsrain 4, 63628 Bad Soden-Salmünster als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Bad Soden-Salmünster binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Soden-Salmünster

Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Stadt Bad Soden-Salmünster, 18.03.2025

Magistrat
Gemeindewahlleiter