Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Bad Soden der Stadt Bad Soden-Salmünster
Frau Gudrun André, Rudolf-Berta-Str. 83, 63628 Bad Soden-Salmünster ist mit Ablauf des 02.03.2025 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus dem Ortsbeirat Bad Soden der Stadt Bad Soden-Salmünster ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Tolga Güner, Am Linnenacker 6 a, 63628 Bad Soden-Salmünster als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Bad Soden-Salmünster binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Soden-Salmünster
Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Stadt Bad Soden-Salmünster, 18.03.2025