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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Ahl der Stadt Bad Soden-Salmünster

Herr Reinhold Dietrich, Leipziger Str. 9, 63628 Bad Soden-Salmünster ist mit Ablauf des 28.02.2024 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Ahl der Stadt Bad Soden-Salmünster ausgeschieden.

Der als Ersatzperson berufene Bewerber des Wahlvorschlags, Herr Matthias Hummel, hat die Übernahme des Mandats abgelehnt. Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Dirk Born, Heidebergstraße 6, 63628 Bad Soden-Salmünster als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Bad Soden-Salmünster binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Soden-Salmünster

Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Stadt Bad Soden-Salmünster, 26.03.2024

Christian Buhl
Gemeindewahlleiter