Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Salmünster lade ich zu Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am
in der Gastwirtschaft „Zum Hirsch",
Stadtteil Salmünster, Frankfurter Straße,
herzlich ein.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Salmünster an, sofern sie im gemeinschaftlichen Jagdbezirk jagdbaren Grundbesitz haben und im Genossenschaftskataster eingetragen sind.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlussfähig. Beschlüsse erfordern die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen, die zugleich die Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Grundfläche bilden. Jagdgenossen, auf deren Grundstück die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben insoweit kein Stimmrecht.
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 17. April 2026 schriftlich bei der Jagdvorsteherin Birgit Krüger, Am Hirschbach 8, 63628 BSS, gestellt werden.
BSS, März 2026