Die o. g. Flächen der Straßenparzelle „Schwedenring“ sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und werden gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz eingezogen. Die betroffenen Flächen sind aus beigefügter Lageskizze ersichtlich.
Mit dem 19.05.2025 endet die Eigenschaft als öffentliche Straßenparzelle.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster erhoben werden.