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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Entwidmung

Einziehung von Flächen der städtischen Straßenparzelle „Schwedenring“ Gemarkung Salmünster, Flur 17, Flurstück 410 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 390 in Bad Soden-Salmünster

Die o. g. Flächen der Straßenparzelle „Schwedenring“ sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und werden gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz eingezogen. Die betroffenen Flächen sind aus beigefügter Lageskizze ersichtlich.

Mit dem 19.05.2025 endet die Eigenschaft als öffentliche Straßenparzelle.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster erhoben werden.

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister