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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden-Salmünster, Gemarkung Salmünster

5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB – Gesamtplan (bestehend aus Teilbereich 1 und 2)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ festgestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Änderung des Flächennutzungsplanes (bestehend aus Teilbereich 1 und 2) geprüft und mit Schreiben vom 08.04.2024, (Aktenzeichen RPDA – Dez. III 31.2-61 d 02.09/21-2022/4) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes (bestehend aus Teilbereich 1 und 2) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ wird mit Begründung, Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht), der Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht), den zum Umweltbericht gehörenden Plan-Anhängen 1 bis 3 in der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster, Liegenschaftsverwaltung, Rathausstraße 1, 1. OG, Zimmer 113, in 63628 Bad Soden-Salmünster zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen können montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus können weitere Termine nach telefonischer Abstimmung unter der Nummer (06056/733-43) vereinbart werden.

Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ mit Begründung, Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht), der Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht), den zum Umweltbericht gehörenden Plan-Anhängen 1 bis 3 auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster unter der Adresse https://www.badsoden-salmuenster.de/ unter der Rubrik „Bauen & Wirtschaft“ / „Flächennutzungsplan“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/a-c in der Auswahl „Bad Soden Salmünster“ unter dem Link „Zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan“ abrufbar.

Gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bad Soden-Salmünster, 11.04.2023

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister

Übersichtskarte 1

Übersichtskarte 2