Die o.g. Teilfläche der Straßenparzelle „Grabenstraße“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und wird gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz eingezogen. Die betroffene Fläche ist aus beigefügter Lageskizze ersichtlich.
Mit dem 31.05.2024 endet die Eigenschaft als öffentliche Straßenparzelle.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster erhoben werden.