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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einziehung einer Teilfläche der städtischen Straßenparzelle „Grabenstraße“ Gemarkung Bad Soden, Flur 8, Flurstück 108/10 in Bad Soden-Salmünster

Die o.g. Teilfläche der Straßenparzelle „Grabenstraße“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und wird gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz eingezogen. Die betroffene Fläche ist aus beigefügter Lageskizze ersichtlich.

Mit dem 31.05.2024 endet die Eigenschaft als öffentliche Straßenparzelle.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster erhoben werden.

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister