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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Haushalt 2024-2025 Stadt, Stadtwerke, Kur

Amtliche Bekanntmachung betr. Haushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;

Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Kurbetrieb und des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

A

Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 11. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das

wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

35.776.800 €

37.274.340 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

35.321.960 €

36.769.000 €

mit einem Saldo von

454.840 €

505.340 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

0 €

mit einem Saldo von

0 €

0 €

mit einem Überschuss von

454.840 €

505.340 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.576.970 €

1.626.010 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.174.650 €

1.196.650 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.746.900 €

3.132.200 €

mit einem Saldo von

-3.572.250 €

-1.935.550 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.572.250 €

1.935.550 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.350.770 €

1.279.630 €

mit einem Saldo von

2.221.480 €

655.920 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

226.200 €

346.380 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investi-tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

3.572.250 €

1.935.550 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächti-gungen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Leistungvon Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0 €

0 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haus-haltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen wird auf

5.000.000 €

5.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer ergeben

sich aus den Hebesatzsatzungen vom 20.12.2021.

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

490 v. H.

490 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

490 v. H.

2.

Gewerbesteuer

377 v. H.

377 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Bad Soden-Salmünster, 12. Dezember 2023

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister
B

Bekanntmachung der Haushaltssatzungen mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025; der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Kurbetrieb und des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025

Die vorstehenden Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 und § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Abs. 3 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzungen sowie zu den Ziffern 2. bis 4. der Wirtschaftspläne sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 und § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung, der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)

  1. die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 3.572.250,-- € (in Worten: Drei Millionen Fünfhundertzweiundsiebzigtausendzweihundertfünfzig Euro).
  2. die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 1.935.550,-- € (in Worten: Eine Million Neunhundertfünfunddreißigtausendfünfhundertfünfzig Euro).
  3. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 5.000.000,-- € (in Worten: Fünf Millionen Euro).
  4. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 5.000.000,-- € (in Worten: Fünf Millionen Euro).
  5. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 381.551,-- € (in Worten: Dreihunderteinundachtzigtausendfünfhunderteinundfünfzig Euro).
  6. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 368.709,-- € (in Worten: Dreihundertachtundsechzigtausendsiebenhundertneun Euro).
  7. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.500.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro).
  8. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.500.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro).
  9. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 2.842.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Achthundertzweiundvierzigtausend Euro).
  10. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 2.274.000,-- € (in Worten: Zwei Millionen Zweihundertvierundsiebzigtausend Euro).
  11. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 3.000.000,-- € (in Worten: Drei Millionen Euro).
  12. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 3.000.000,-- € (in Worten: Drei Millionen Euro).

Gelnhausen, den 08.04.2024

Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
Dill, Oberamtsrat“

Der Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Kurbetrieb und des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 liegen zur Einsichtnahme

vom 06. bis 17. Mai 2024

im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.

Bad Soden-Salmünster, 23.04.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister