Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 11. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das wird festgesetzt: | Haushaltsjahr 2024 | Haushaltsjahr 2025 |
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 35.776.800 € | 37.274.340 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 35.321.960 € | 36.769.000 € |
| mit einem Saldo von | 454.840 € | 505.340 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 454.840 € | 505.340 € |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.576.970 € | 1.626.010 € |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.174.650 € | 1.196.650 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.746.900 € | 3.132.200 € |
| mit einem Saldo von | -3.572.250 € | -1.935.550 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.572.250 € | 1.935.550 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.350.770 € | 1.279.630 € |
| mit einem Saldo von | 2.221.480 € | 655.920 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 226.200 € | 346.380 € |
| festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investi-tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf | 3.572.250 € | 1.935.550 € |
| festgesetzt. | ||
§ 3 | ||
| Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächti-gungen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Leistungvon Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0 € | 0 € |
| festgesetzt. | ||
§ 4 | ||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haus-haltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen wird auf | 5.000.000 € | 5.000.000 € |
| festgesetzt. | ||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuer ergeben
sich aus den Hebesatzsatzungen vom 20.12.2021.
| 1. | Grundsteuer |
|
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 490 v. H. | 490 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 490 v. H. | 490 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 377 v. H. | 377 v. H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Soden-Salmünster, 12. Dezember 2023
Bekanntmachung der Haushaltssatzungen mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025; der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Kurbetrieb und des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Die vorstehenden Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 und § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Abs. 3 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzungen sowie zu den Ziffern 2. bis 4. der Wirtschaftspläne sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 und § 97a Nr. 1, 4 und 5 und § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung, der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)
Gelnhausen, den 08.04.2024
Der Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Kurbetrieb und des Eigenbetriebes Stadtwerke der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 liegen zur Einsichtnahme
im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Bad Soden-Salmünster, 23.04.2024