Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Salmünster lade ich hiermit zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am
Freitag, den 23. Mai 2025, 17:30 Uhr,
in der Gastwirtschaft „Zum Hirsch“,
Stt. Salmünster, Frankfurter Straße
recht herzlich ein.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Salmünster an, sofern sie im gemeinschaftlichen Jagdbezirk jagdbaren Grundbesitz haben und im Genossenschaftskataster eingetragen sind.
| 1. | Vorlage der Jahresrechnungen der letzten Jahre |
| 2. | Bericht der Kassenprüfer |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenverwalters |
| 4. | Vertragsangelegenheiten |
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| a) Aufnahme von Mitpächter |
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| b) Verlängerung von Jagdpachtverträgen |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung von Jagdpachterträgen |
| 6. | Neuwahl des Vorstandes einschl. der Kassenprüfer |
| 7. | Verschiedenes |
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenden Genossen beschlussfähig. Beschlüsse erfordern die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen, die zugleich die Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Grundfläche bilden. Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, aber im Genossenschaftskataster eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen anderen, mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen, der im Genossenschaftskataster eingetragen sein muss, ausüben lassen. Jagdgenossen, auf deren Grundstück die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben insoweit kein Stimmrecht. Anträge zur Tagesordnung können bis zum 09. Mai 2025 bei dem Jagdvorsteher eingereicht werden.
Bad Soden-Salmünster, den 28. April 2025