Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB; „Teilbereich 1“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ festgestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und den nachfolgend markierten „Teilbereich 1“ mit Schreiben vom 13.12.2023, Az. RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.09/21-2022/3 genehmigt.
Der sogenannte „Teilbereich 2“ wurde noch nicht zur Genehmigung beantragt, da ein positiver Beschluss der Regionalversammlung Südhessen über das von Stadt beantragte Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Die Erteilung der Genehmigung für „Teilbereich 1“ wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Teilbereich 1“ wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich des „Teilbereich 1“ ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ für den „Teilbereich 1“ wird mit Begründung, Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht), der Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht), den zum Umweltbericht gehörenden Plan-Anhängen 1 bis 3 in der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster, Liegenschaftsverwaltung, Rathausstraße 1, 1. OG, Zimmer 113, in 63628 Bad Soden-Salmünster zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus können weitere Termine nach telefonischer Abstimmung unter der Nummer (06056-733-43) vereinbart werden.
Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ für den „Teilbereich 1“ mit Begründung, Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht), der Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht), den zum Umweltbericht gehörenden Plan-Anhängen 1 bis 3 auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster unter der Adresse https://www.badsoden-salmuenster.de/ unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ / „Flächennutzungsplan“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/a-c in der Auswahl „Bad Soden Salmünster“ unter dem Link „Zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan“ abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bad Soden-Salmünster, den 14.12.2023