In der Sitzung am 21. Dezember 2023 stellte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 fest. Das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises, Barbarossastraße 22, 63571 Gelnhausen, erteilte folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Haushaltsjahr 2020 geprüft. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss mit Anlagen und den Rechenschaftsbericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Nach der vom Vorsitzenden, Herrn Landrat Stolz, abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldenposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, als sie aus dem Anhang ersichtlich sind. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Im Verlauf der Prüfung wurden keine Sachverhalte bekannt, die zu der Annahme veranlassen, dass der Prüfungsgegenstand nicht in allen wesentlichen Belangen den rechtlichen Vorgaben entspricht. Mit den nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Jahresabschluss und der Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die weitere Verfahrensweise ergibt sich aus den §§ 113 und 114 HGO. Nach Vorlage des Schlussberichtes und der Stellungnahme des Verbandsvorstandes kann die Verbandsversammlung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Verbandsvorstandes entscheiden. Gelnhausen, 28.11.2023.“
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Jahr 2020 mit Anhang sowie der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme vom
11. bis 23. Januar 2024
gemäß § 114 HGO im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gelnhausen, 29.12.2023