Aufgrund des § 12 der Satzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ vom 28. Juni 1974 (Amtsblatt des ehemaligen Landkreises Schlüchtern vom 29. Juni 1974, Seite 83) i. d. F. der am 03. November 1977 sowie 25. August 1982 bekannt gemachten Änderungen und der §§ 18 ff. des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307) in der derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ am 09. April 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 284.300 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 284.300 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 0 € |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.500 € |
und dem Gesamtbetrag der
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.500 € |
| mit einem Saldo von | -2.500 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Zahlungsüberschuss des Haushaltsjahres von | 0 € |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht in Anspruch genommen.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine Verbandsumlage gemäß § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung in Höhe von 30.600,00 € veranschlagt.
Gelnhausen, 10. April 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte mit, „die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Es bestehen keine Bedenken wegen Rechtsverletzung.
Darmstadt, den 6. Mai 2024
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme
im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Gelnhausen, 15. Mai 2024