Aufgrund einer aufsichtsbehördlichen Anweisung sind viele Durchfahrtsgenehmigungen nicht rechtmäßig und müssen widerrufen werden. Kein Ermessenspielraum für die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Soden-Salmünster.
Die Stadt Bad Soden-Salmünster weist darauf hin, dass der Verbindungsweg zwischen den Stadtteilen Bad Soden und Ahl für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. Diese Einschränkung betrifft alle Verkehrsteilnehmer, mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Nach der Eingemeindung des Stadtteil Ahls wurden über Jahrzehnte hinweg Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung dieses Verbindungsweges erteilt, ohne dass eine entsprechend sachliche Begründung überprüft wurde. Dieses Vorgehen wurde nun seitens der Aufsichtsbehörde beanstandet. Die Straßenverkehrsbehörde Bad Soden-Salmünster ist dementsprechend gehalten, die nicht rechtmäßig ausgestellten Ausnahmegenehmigungen zu widerrufen.
Gemäß der geltenden Rechtsgrundlage sind solche Ausnahmegenehmigungen nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt, wobei strenge Anforderungen an den Nachweis der Dringlichkeit gestellt werden. Der bloße Wunsch eines Verkehrsteilnehmers, eine Fahrtstrecke abzukürzen, genügt diesen Anforderungen nicht. Bei der Beantragung und Ausstellung der besagten Ausnahmegenehmigungen wurde seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Bad Soden-Salmünster das Vorliegen eines entsprechenden Grundes jedoch nicht hinreichend hinterfragt oder geprüft. Betroffenen wurde nunmehr Gelegenheit gegeben, die Dinglichkeit des eigenen Bedarfs anzumelden, wobei davon auszugehen ist, dass diese nur in wenigen Fällen nachgewiesen werden kann.
Die Stadt Bad Soden-Salmünster stellt klar, dass Ausnahmegenehmigungen, die nicht auf einer sachlichen Begründung beruhen, rechtswidrig sind und nach Anweisung der Aufsichtsbehörde widerrufen werden müssen. Die Verwaltung bedauert eventuelle Unannehmlichkeiten, die durch diese Maßnahme entstehen können. Die Sicherheit und Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften stehen jedoch im Vordergrund.
Der Widerrufsprozess der nicht rechtmäßig ausgestellten Ausnahmegenehmigungen ist bereits eingeleitet und wird von der Straßenverkehrsbehörde Bad Soden-Salmünster durchgeführt.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Einhaltung der geltenden Bestimmungen, die nicht im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entschieden werden, sondern der Weisung unterliegen.