1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund § 94 ff. der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 16. Dezember 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € festgesetzt |
| a) im Ergebnishaushalt | |||||
| im ordentlichen Ergebnis | |||||
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| die Erträge | 0 | 0 | 35.776.800 | 35.776.800 |
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| die Aufwendungen | 0 | 0 | 35.321.960 | 35.321.960 |
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| der Saldo | 0 | 0 | 454.840 | 454.840 |
| im außerordentlichen Ergebnis | |||||
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| die Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| die Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| der Saldo | 0 | 0 | 0 | 0 |
| b) im Finanzhaushalt | |||||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | |||||
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | 0 | 0 | 1.576.970 | 1.576.970 |
| aus Investitionstätigkeit | |||||
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| die Einzahlungen | 2.065.400 | 0 | 2.174.650 | 4.240.050 |
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| die Auszahlungen | 2.362.100 | 21.800 | 5.746.900 | 8.087.200 |
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| der Saldo | 296.700 0 | 21.800 | -3.572.250 | -3.847.150 |
| aus Finanzierungstätigkeit | |||||
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| die Einzahlungen | 274.900 | 0 | 3.572.250 | 3.847.150 |
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| die Auszahlungen | 0 | 0 | 1.350.770 | 1.350.770 |
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| der Saldo | 274.900 | 0 | 2.221.480 | 2.496.380 |
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 454.840 € aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 226.200 € aus.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.572.250 € um 274.900 € erhöht und damit auf 3.847.150 € neu festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 11. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.
Bad Soden-Salmünster, 17.12.2024
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2024
Die vorstehenden Nachtragssatzungen für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Nr. 4 und 5 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO und § 115 Abs. 1 und 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sowie zu den Ziffern 2. und 4. des Nachtragswirtschaftsplanes sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Genehmigung
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)
Gelnhausen, den 25.03.2025
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 sowie der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen zur Einsichtnahme vom
im Rathaus, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Bad Soden-Salmünster, 21.05.2025