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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung 2024 Stadt, Kur

1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster

für das Haushaltsjahr 2024 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2024

A

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund § 94 ff. der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 16. Dezember 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um €

vermindert um €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher €

auf nunmehr € festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

35.776.800

35.776.800

die Aufwendungen

0

0

35.321.960

35.321.960

der Saldo

0

0

454.840

454.840

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

0

0

0

0

die Aufwendungen

0

0

0

0

der Saldo

0

0

0

0

b) im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

0

0

1.576.970

1.576.970

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

2.065.400

0

2.174.650

4.240.050

die Auszahlungen

2.362.100

21.800

5.746.900

8.087.200

der Saldo

296.700 0

21.800

-3.572.250

-3.847.150

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

274.900

0

3.572.250

3.847.150

die Auszahlungen

0

0

1.350.770

1.350.770

der Saldo

274.900

0

2.221.480

2.496.380

Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 454.840 € aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 226.200 € aus.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.572.250 € um 274.900 € erhöht und damit auf 3.847.150 € neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 11. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.

Bad Soden-Salmünster, 17.12.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister
B

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2024

Die vorstehenden Nachtragssatzungen für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Nr. 4 und 5 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO und § 115 Abs. 1 und 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sowie zu den Ziffern 2. und 4. des Nachtragswirtschaftsplanes sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis)

  1. die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 3.847.150 € (in Worten: Drei Millionen Achthundertsiebenundvierzigtausendeinhundertfünfzig Euro) gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,
  2. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 4 der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 5.000.000 € (in Worten: Fünf Millionen Euro) gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO,
  3. die Genehmigung zur Aufnahme der in Ziffer 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahme bis zur Höhe von 1.846.888 € (in Worten: Eine Million Achthundertsechsundvierzigtausendachthundertachtundachtzig Euro) gemäß § 115 Absatz 1 und 3 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,
  4. die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in Ziffer 4 des 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kurbetrieb der Kurstadt Bad Soden-Salmünster“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.500.000 € (in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro) gemäß § 115 Absatz 1 und 3 i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

Gelnhausen, den 25.03.2025

Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
(Rieger)
Amtsrätin“

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Haushaltsjahr 2024 sowie der 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kur der Stadt Bad Soden-Salmünster für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen zur Einsichtnahme vom

02. bis 13. Juni 2025

im Rathaus, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.

Bad Soden-Salmünster, 21.05.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch, Bürgermeister