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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Haushaltsjahr 2025

I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 12 der Satzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ vom 28. Juni 1974 (Amtsblatt des ehemaligen Landkreises Schlüchtern vom 29. Juni 1974, Seite 83) i. d. F. der am 03. November 1977 sowie 25. August 1982 bekannt gemachten Änderungen und der §§ 18 ff. des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307) in der derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ am 26. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

293.200 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

293.200 €

mit einem Saldo von

0 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

0 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

11.100 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500 €

mit einem Saldo von

-2.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Zahlungsüberschuss des Haushaltsjahres von

8.600 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 6

Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.

§ 7

Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Verbandsumlage gemäß § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung in Höhe von 29.600,00 € veranschlagt.

Gelnhausen, 27. März 2025

Der Vorsitzende
des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig
Stolz
Landrat
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Haushaltsjahr 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte mit, dass „die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und Bedenken wegen Rechtsverletzung im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 3 HGO nicht erhoben werden.

Darmstadt, den 24. April 2025

Regierungspräsidium Darmstadt
Im Auftrag
Fabian Bernard
Dezernat I 16 – Kommunal- und Sparkassenaufsicht“

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme

vom 02. bis 13. Juni 2025

im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.

Gelnhausen, 21. Mai 2025

Der Vorsitzende
des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig
Stolz
Landrat