Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, ist am 01.05.2026 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gem. § 83 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen Rechtsstand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Bad Soden-Salmünster, den 01.06.2026