Aufgrund des § 12 der Satzung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ vom 28. Juni 1974 (Amtsblatt des ehemaligen Landkreises Schlüchtern vom 29. Juni 1974, Seite 83) i. d. F. der am 03. November 1977 sowie 25. August 1982 bekannt gemachten Änderungen und der §§ 18 ff. des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307) in der derzeit geltenden Fassung sowie der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ am 16.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 274.310 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 273.590 € |
| mit einem Saldo von | 720 € |
im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 720 € |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.230 € |
und dem Gesamtbetrag der
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 5.230 € |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird eine Verbandsumlage gemäß § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung nicht veranschlagt.
Gelnhausen, 17.02.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung in §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils der Haushaltsatzung
Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 97a Nr. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) den in §4 der Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000,00 € (in Worten: „Fünfhunderttausend Euro“) gemäß § 105 Absatz 2 HGO.“
Darmstadt, den 22.04.2022
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme
im Rathaus, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Gelnhausen, 28.06.2023