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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „ Hanauer Landstraße / Steinauer Straße“

Bauleitplanung der Stadt Bad Soden-Salmünster, Stt. Salmünster

 Bebauungsplan „Hanauer Landstraße / Steinauer Straße“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

 hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer Sitzung am 15.06.2026 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 13a i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 u. 3 BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).

Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster den Bebauungsplan „Hanauer Landstraße / Steinauer Straße“ im Stadtteil Salmünster nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung dazu.

Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteiles Salmünster zwischen der Hanauer Landstraße und der Steinauer Straße.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von knapp 0,63 ha die Flurstücke 71 und 84 sowie 85 und 123 jeweils teilweise in der Flur 6 der Gemarkung Salmünster

Mit dem Bebauungsplan sollen in Nachnutzung des Bereiches zwischen der Hanauer Landstraße und der Steinauer Straße die baurechtlichen Voraussetzungen für die spätere Neuerrichtung einer DRK-Rettungswache sowie eines Zentrums für betreutes Wohnen des Behinderten-Werkes Main-Kinzig eGmbH geschaffen werden.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hanauer Landstraße / Steinauer Straße“ (Satzung) im Stadtteil Salmünster gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Soden-Salmünster (2006) wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß § 10 (3) BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan „Hanauer Landstraße/Steinauer Straße“ ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, Fachbereich 4 (Bauamt) in 63628 Bad Soden-Salmünster während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Der rechtskräftige Bebauungsplan mit der Begründung kann gemäß § 10a (2) BauGB ergänzend auch im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Soden-Salmünster (www.badsoden-salmuenster.de/Rathaus&Verwaltung/Aktuelles) und unter www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen und abgerufen werden.

Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften des § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Soden-Salmünster geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Bad Soden-Salmünster, 01.07.2026

Der Magistrat
gez. Birgit Enders-Jacob, Erste Stadträtin
Übersichtskarten:

Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes

(ohne Maßstab!)