Bebauungsplan „Solarpark Katholisch-Willenroth“, Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch Willenroth“ mit Stand vom 04.06.2025 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch Willenroth“ mit Stand vom 04.06.2025 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der bebauten Ortslage von Katholisch-Willenroth, Flur 2, Flurstück 38/1 im Norden des Stadtgebietes von Bad Soden-Salmünster.
Die Fläche grenzt im Westen an die Gemeinde Brachttal sowie nordwestlich an die Gemeinde Birstein an. Der Abstand der Planfläche zur nordöstlich gelegenen Wohnbebauung des Stadtteils Katholisch-Willenroth beträgt ca. 350 m, der Abstand zum Siedlungsrand des südwestlich gelegenen Ortsteils Udenhain der Gemeinde Brachttal beträgt ca. 900 m.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 56.098 m² (5,6 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von insgesamt 55.894 m² (5,6 ha) und ist ebenfalls der Bekanntmachung beigefügt
Die Zielsetzung für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 34.455 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fanden in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 statt.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch Willenroth“ mit Begründung und Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, einer Zusatzbewertung des Landschaftsbildes sowie einer Kurzstellungnahme zur voraussichtlichen Blendwirkung des Solarparks und dem Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von
Freitag, den 29.08.2025
Im Internet wie folgt veröffentlicht:
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar:
| Montags bis donnerstags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| sowie dienstags | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| und donnerstags | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und freitags | von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | Anlass und Aufgabenstellung, gesetzlicher Rahmen, Merkmale des Vorhabens, Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen, Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands, Darstellung der Umweltauswirkungen durch die Planung, Bewertung des vorhandenen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen, Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, Auswirkungen anderweitig in Betracht kommender Planungen, Ermittlung und Bewertung des Eingriffs (Eingriffsregelung), Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen, Artenschutzrechtliche Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen aus der artenschutzrechtlichen Folgenbewältigung, Darstellung der externen Ausgleichsmaßnahmen, Beschreibung der externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweis auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring), Allgemeinverständliche Zusammenfassung |
| - | Anlass und Aufgabenstellung, Merkmale des Vorhabens, Methodik und Datengrundlage, Ergebnisse, Grundlagen der Artenschutzfachlichen Prüfung, Wirkfaktoren, Maßnahmen, Bestand und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten, zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzung für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Fazit |
| - | Beeinträchtigter Raum, Empfindlichkeit der Landschaft, Eingriffsintensität, externe Vorbelastungen, Sichtbarkeitsfaktor, Wahrnehmbarkeitsfaktor, Berechnung der Gesamtwertpunktezahl |
| - | Untersuchung möglicher Blendwirkungen auf die Landesstraße L3443 und die südwestlich gelegene Wohnbebauung von Udenhain |
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| - | Einhaltung Bauverbotszone (Hinweis auf vollumfängliche Einhaltung der Anbaubeschränkungen) |
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| - | Verkehr (betriebliche und bauzeitliche Erschließung des Plangebietes) |
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| - | Immissionsschutz (Blendfreiheit, Verkehrsemissionen) |
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| - | Entwässerung (Unzulässigkeit der Zuleitung von Wässern auf das Straßengelände) |
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| - | Flächenalternativen (Kritik an Freiflächenverbrauch und Alternativenprüfung) |
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| - | Landwirtschaft (Verlust und steigender Druck auf landwirtschaftliche Flächen) |
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| - | Verkehr (Lage der Grundstückseinfriedungen) |
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| - | Wasser- und Bodenschutz (keine Bedenken) |
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| - | Landwirtschaft (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Ziel des sparsamen Umgangs mit Schutzgut Grund und Boden, Kritik an Alternativenprüfung, Forderung nach stärkerer Gewichtung der Belange der Landwirtschaft, Hinweis auf Feldflurfunktionen) |
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| - | Naturschutz und Landschaftspflege (Verzicht auf Eingrünung der Anlage, Bevorzugung von Dach- und Konversionsflächen, ausstehender Umweltbericht, Mindestbodenabstand, Empfehlung Saatgut, Sicherstellung extensiver Grünlandnutzung, Erforderlichkeit Zusatzbewertung Landschaftsbild, Inhalt und Umfang des Monitorings, Unzulässigkeit von Beleuchtung, Dachbegrünung und landschaftsangepasste Farbtöne für Nebenanlagen und Einfriedungen) |
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| - | Artenschutz (Bodenabstand der Zaunanlage) |
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| - | Immissionsschutz (Verwendung von reflexionsarmen Materialien, Untersuchung der Blendwirkungen) |
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| - | Klimaschutz und Klimaanpassung (Kritik an mangelnder Behandlung von Klimaschutz und Klimaanpassung, Empfehlung zur Mehrfachnutzung der Fläche) |
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| - | Brandschutz (Zufahrten nach HBO, Beschaffenheit sonstige Zuwegungen und Feldwege, Objektverantwortlichkeit, Sicherheit der Einsatzkräfte, Inbetriebnahme) |
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| - | Denkmalpflege (keine Bedenken) |
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| - | Abfallwirtschaft (keine Bedenken) |
| - | Bodendenkmäler (keine Bedenken) |
| - | Versorgungsleitungen und -kabel (erforderliche Abstimmung bei Erd- und Tiefbauarbeiten) |
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| - | Sondergebietsausweisung außerhalb eines Vorranggebietes Siedlung (formale Ergänzung der Begründungen in Bezug auf Zielabweichungsantrag) |
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| - | Regionalplanung (Planung derzeit nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst, Zielabweichungsverfahren) |
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| - | Grundwasser (keine Bedenken) |
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| - | Nachsorgender Bodenschutz (keine vorhandenen Einträge in der Altflächendatei) |
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| - | Vorsorgender Bodenschutz (Vermeidung von Bodenverdichtungen, Vorsorge gegen Entstehen schadstoffbedingter schädlicher Bodenveränderungen, Schutz vor Erosion, Verdichtung und anderen nachteiligen Einwirkungen in die Bodenstruktur, sparsame Flächeninanspruchnahme, Erosionsgefährdung) |
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| - | Abfallwirtschaft (keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweise zu Ersatzbaustoffverordnung und Entsorgung von Bauabfällen) |
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| - | Immissionsschutz (keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweis auf mögliche Blendwirkungen, Hinweis auf Anforderungen des BImSchV im Falle der Verwendung von Niederfrequenzanlagen) |
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| - | Landwirtschaft (Flächenalternativen, mangelnde Orientierung an vorhandener Agrarstruktur, Anregung zur Prüfung von Agri-PV, Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Hinweis auf Kompensationsfläche eines anderen Vorhabens) |
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| - | Naturschutz (keine Schutzgebiete betroffen, Hinweis auf Kompensationsfläche eines anderen Vorhabens, Hinweis auf erforderliche Alternativenprüfung, Artenschutz, Forderung faunistischer Kartierung und artenschutzrechtlicher Prüfung) |
| - | Bodenschutz (kein begründeter Kampfmittelverdacht) |
| - | Verhalten der Wildbestände (Zerschneidung der Landschaft mit Einfluss auf die Jagdausübung, Forderung eines angemessenen Abstandes zu bereit eingezäunter Fläche in der näheren Umgebung) |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift und/oder Mailadresse des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadt@badsoden-salmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bad Soden-Salmünster, 04.07.2025
Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)
Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)